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9. Heilpädagogische Tagesstätten

Regelungen 16.03.2020 – 19.04.2020

Die Leistungen werden weiterhin durch den Bezirk Unterfranken sichergestellt. Abzüglich der durchschnittlichen Ausfallzeiten werden pro leistungsberechtigtem Kind 5 Tage die Woche angesetzt und vergütet.

Während der Osterferien werden nur tatsächliche Anwesenheitstage finanziert. 

Regelungen ab 20.04.2020

Es werden 60 % der bisherigen Geldleistungen bezahlt.

Sofern im Einzelfall nachgewiesen wird, dass das Personal für Leistungsbereiche der Eingliederungshilfe eingesetzt wird, wird ein entsprechend höherer Betrag geleistet. Öffentliche und private (Versicherungen) Ersatz-, Entschädigungs- oder Ausfallleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld bei (Teil-) Freistellung, Leistungen nach dem IfSG etc. sind in diesem Fall in Anspruch zu nehmen und werden angerechnet.

Die Kostenbeiträge bei Betreuung zu Hause bzw. bei nicht bereit gestelltem Mittagessen werden an die Eltern zurückbezahlt, da häusliche Ersparnisse nicht entstehen.

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Ansprechpartner:
Herr Gludowatz
Tel: 0931 7959 1358
Fax: 0931 7959 2358