Neue Förderung von Integrationsarbeitsplätzen (30. Juni 2016)
Würzburg. (Eig.Ber.) Mit den neuen Richtlinien zur Förderung von Integrationsprojekten begibt sich der Bezirk Unterfranken auf einen neuen Weg. Erstmals könnte damit eine dauerhafte Förderung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt erreicht werden.
Integrationsarbeitsplätze ermöglichen Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen einer sozialversicherungspflichtigen, integrationsgerechten und entwicklungsfördernden Beschäftigung bei tariflicher und ortsüblicher Vergütung.
Bislang konnten über die Richtlinie des Bezirk Unterfranken lediglich Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder Behinderung eine Förderung erhalten. Zunächst wurde nun der Personenkreis auf alle Behinderungsarten erweitert, so dass auch Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung oder sinnesgeschädigte oder chronisch kranke Menschen einen Zuschuss für einen Integrationsarbeitsplatz erhalten können. Daneben können jetzt aber auch junge Menschen nach Beendigung ihrer Schulbildung oder Zuverdienstteilnehmer von der neuen Fördermöglichkeit profitieren.
Den Integrationsprojekten wird künftig ein Zuschuss in Höhe von 600 Euro monatlich je Mitarbeiter mit Behinderung gewährt. Der Bezirk Unterfranken verzichtet bewusst auf eine Begrenzung der Personenzahl und des Beschäftigungsumfangs oder eine Verminderung der Zuschussgewährung im Laufe des Arbeitsverhältnisses. Ziel der neuen Richtlinie ist es, dauerhaft sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen oder zu erhalten.
Die neue Förderung tritt zum 01.07.2016 in Kraft und steht im Download-Bereich auf der Homepage des Bezirk Unterfranken zur Verfügung.