Sozialhilfe
Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)
Als Träger der überörtlichen Sozialhilfe ist der Bezirk Unterfranken für alle Leistungen der Eingliederungshilfe zuständig.
Für die übrigen Leistungen beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Hilfen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen erbracht werden.
Die kreisfreien Städte und Landkreise in Unterfranken sind als örtlicher Sozialhilfeträger für alle weiteren ambulant zu gewährenden Leistungen zuständig.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich selbst helfen kann oder wer die erforderliche Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen (zum Beispiel Krankenkassen, Pflegekassen, Rentenversicherungsträger, Arbeitsämter, Ämter für Versorgung und Familienförderung, Landwirtschaftliche Sozialversicherung) erhält.
Informationen zur ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung finden Sie hier.