Kriegsopferfürsorge
Die Aufgabe der Kriegsopferfürsorge ist es, die Folgen einer Gesundheisschädigung oder den Verlust des Ehegattens, eines Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mindern.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge können die Beschädigten für sich selbst - unter Umständen auch für ihre Familienmitglieder - oder aber die Hinterbliebenen beantragen. Der Bezirk Unterfranken gewährt als überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge Leistungen in Form von:
Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind einkommens- und vermögensabhängig.
Ihren zuständigen Ansprechpartner finden Sie hier.
Antrag und Formulare:
Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen
Vermögenserklärung
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