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Werkstätten für behinderte Menschen












 


Manche Menschen können aufgrund der Art und Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Beschäftigung finden. Die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) ermöglichen ihnen eine berufliche Bildung, eine Förderung der Erwerbsfähigkeit und eine Beschäftigung gegen einen angemessenen Lohn.


In einem bis zu drei Monate dauernden Eingangsverfahren wird festgestellt, ob die WfbM die geeignete Einrichtung für die Teilhabe am Arbeitsleben darstellt. Im Anschluss daran soll im Berufsbildungsbereich die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit so weit wie möglich entwickelt, verbessert und wiederhergestellt werden.

Die Berufsbildung dauert in der Regel zwei Jahre und erfolgt in unterschiedlichen Berufsfeldern. Kostenträger für die Maßnahmen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich sind in der Regel Leistungsträger wie die Bundesagentur für Arbeit und die Rentenversicherung.


Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht oder noch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, erhalten nach der beruflichen Bildung Leistungen im Arbeitsbereich der WfbM, sofern absehbar ist, dass ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Im Arbeitsbereich können sie in der WfbM selbst oder auf zugehörigen Außenarbeitsplätzen/-gruppen der WfbM arbeiten.


Das Leistungsangebot der Werkstatt umfasst u. a.:

  • unbefristete Dauerarbeitsplätze für Menschen mit erheblichen Leistungseinschränkungen
  • individuelle Unterstützung und Begleitung am Arbeitsplatz
  • ein leistungsbezogenes Entgelt und zusätzlich ein sog. Arbeitsförderungsgeld
  • gesetzlichen Krankenversicherungsschutz und den Erwerb von Rentenansprüchen
  • die Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung
  • die Übernahme notwendiger Fahrtkosten (z. B. für Fahrdienst)
  • Teilnahme an der Mittagsverpflegung (das bei entsprechend hohem Einkommen/Vermögen ggf. selbst zu zahlen ist)


Das Ziel der Eingliederungshilfe in einer WfbM ist die Teilhabe am Arbeitsleben und der Übertritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Dies kann zum Beispiel über das Projekt "Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung" erfolgen. Bei diesem von mehreren öffentlichen Institutionen geförderten Projekt soll der stufenweise Übergang eines behinderten Menschen aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt fachlich begleitet und erleichtert werden.


Zur Umsetzung des Inklusionsgedankens fördert der Bezirk Unterfranken auch sog. Sozialraumorientierte Arbeitsplätze bei Firmen des allgemeinen Arbeitsmarktes in Wohnortnähe ("Inklusives Arbeiten")

Bei weiteren Fragen zu Werkstätten für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Bei weiteren Fragen zu Werkstätten für Menschen mit seelischen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Hier können Sie nach Werkstätten für Menschen mit geister und/oder körperlicher Behinderung in Ihrer Nähe suchen. 

Hier können Sie nach Werkstätten für Menschen mit seelischer Behinderungen in Ihrer Nähe suchen.

Weitere Informationen:

Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung - Leichte Sprache



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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799