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Blindenhilfe


Blinden Menschen wird zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindenhilfe gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten.


Anspruch auf Blindenhilfe haben blinde Menschen. Blinden Menschen stehen Personen gleich, deren beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als 1/50 (=0,02) beträgt oder bei denen dem Schweregrad dieser Sehschärfe gleichzuachtende, nicht nur vorübergehende Störungen des Sehvermögens vorliegen.

Geldleistungen für blinde Menschen sind sowohl im Bayerischen Blindengeldgesetz als Landesblindengeldexterner Link (externer Verweis) als auch zusätzlich im SGB XII als Blindenhilfeexterner Link (externer Verweis) geregelt. Beide Ansprüche bestehen zunächst nebeneinander.

Das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengeldgesetz ist jedoch vorrangig. Der Sozialhilfeträger gewährt daher einen Aufstockungsbetrag, soweit der Anspruch auf Blindenhilfe nach dem SGB XII höher ist als das Blindengeld nach dem Bayerischen Blindengesetz.

Der sog. Aufstockungsbetrag ist jedoch im Gegensatz zum Blindengeld einkommens- und vermögensabhängig. Daneben sind ggf. Ansprüche gegen nach bürgerlichem Recht unterhaltspflichtige Personen (z. B. Eltern, Kinder, geschiedene / getrenntlebende Ehegatten) zu prüfen (§ 94 SGB XII).

Falls zwar keine Blindheit bzw. gleichgestellte Störung des Sehvermögens, dafür aber ein hochgradige Sehbehinderung vorliegen sollte, kann ein Anspruch auf ein sog. Landessehbehindertengeld bestehen. Weitere Auskünfte zum Landesblindengeld bzw. zum Landessehbehindertengeld erhalten Sie beim dafür zuständigen Zentrum Bayern Familie und Sozialesexterner Link (externer Verweis).


Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Antrag und Formulare:

Antrag auf Sozialleistungen

Zusatzblatt zum Antrag auf Sozialleistungen

Vermögenserklärung

Mietbescheinigung



Sollten Sie Probleme mit der schriftlichen Antragstellung haben, empfehlen wir Ihnen, sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu wenden.


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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799