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Sozialhilfe für Deutsche im Ausland

Ein deutscher Reisepass liegt auf einer schwarzen Hülle auf einem Tisch.
 

Deutsche, die im Ausland leben, erhalten keine Leistungen. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen, die alle im § 24 SGB XIIexterner Link (externer Verweis) genannt sind.


Erste Ansprechstelle für diese Fälle sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Aufenthaltslandexterner Link (externer Verweis).
 

Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.

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Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799