Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen, die Hilfen in einem Wohnheim (besondere Wohnform), im ambulant betreuten Wohnen oder in einer tagesstrukturierenden Einrichtung für Menschen mit Behinderung, (z. B. einer Werkstatt für behinderte Menschen oder Tagesstätte), erhalten, können einen Zuschuss zu Freizeit- und Ferienmaßnahmen bekommen. Die Fahrten müssen länger als einen Tag dauern und zusammen mit anderen Menschen mit Behinderung stattfinden.
Ein Zuschuss wird für Fahrten bis zu einer Dauer von 28 Tagen innerhalb von zwei Jahren gewährt. Der An- und Abreisetag zählen zusammen als ein Tag.
Der Antrag kann sowohl vom Leistungsberechtigten als auch von der Einrichtung, die die Maßnahme organisiert, gestellt werden.
Bei weiteren Fragen zu Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit geistigen und/oder körperlichen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Bei weiteren Fragen zu Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Menschen mit seelischen Behinderungen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Weitere Informationen:
Richtlinie Förderung von Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Antrag und Formulare:
Antrag Freizeit- und Ferienmaßnahmen
Verwendungsbestätigung Freizeit- und Ferienmaßnahmen
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