Hochschulhilfen
Der Bezirk Unterfranken übernimmt für behinderte Menschen, die in Unterfranken leben und noch keine abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung haben, die bei Besuch einer Hochschule entstehenden behinderungsbedingten Mehrkosten. Hierfür muss ein Antrag gestellt werden.
Voraussetzungen für die Leistungsgewährung:
- es ist zu erwarten, dass das Ziel der Ausbildung erreicht wird
- der beabsichtigte Ausbildungsweg ist erforderlich
- der Beruf bzw. die Tätigkeit bietet voraussichtlich eine ausreichende Lebensgrundlage oder, wenn dies wegen der Art und Schwere der Behinderung nicht möglich ist, trägt in angemessenem Umfang zur Lebensgrundlage bei
Hierbei werden nur Kosten berücksichtigt, welche im Zusammenhang mit der Behinderung stehen, beispielsweise Kosten für studienbedingten Mehrbedarf, orthopädische und andere größere Hilfsmittel sowie zusätzliche Unterkunfts- und Verpflegungskosten für Studierende mit Behinderungen.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Ansprechpartner:
Bezirk Unterfranken
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-0
Fax: 0931 7959-3799