Sozialausschuss
Der Sozialausschuss ist ein vom Bezirkstag bestellter Ausschuss.
Dieser Ausschuss ist insbesondere zuständig:
- den Sozialhaushalt vorzuberaten,
- über die grundsätzlichen und allgemeinen Angelegenheiten der Sozialhilfe sowie über die Bewilligung von Zuwendungen und Zuschüssen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des Haushalts zu entscheiden,
- Richtlinien zu erlassen,
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über Vereinbarungen grundsätzlicher Art über die zu erstattenden Kosten für die Inanspruchnahme von Einrichtungen anderer Träger (Pflegesatzvereinbarungen) zu entscheiden,
-
über sämtliche Förderanträge, die die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen anderer Träger (§ 75 Abs. 2 SGB XII) betreffen, im Rahmen des Haushalts zu entscheiden,
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über alle sonstigen Maßnahmen und Entscheidungen, die über den Einzelfall hinaus erhebliche Mehrausgaben oder Mindereinnahmen im Sozialhaushalt zur Folge haben, im Rahmen des Haushalts zu entscheiden.
Der Ausschuss ist wie folgt besetzt:
Vorsitzende
Eva Maria LINSENBREDER (SPD)
stv. Vorsitzender
Erwin DOTZEL (CSU)
Mitglieder (CSU)
Dr. Hülya DÜBER
Maria HOßMANN
Werner ELSÄSSER
Gerlinde MARTIN
Mitglieder (SPD)
Bernhard RUß
FW Freie Wähler
Tamara BISCHOF
Bündnis 90/Die Grünen
Gerhard MÜLLER
AfD
Andrea KLINGEN
Die Linke (Ausschussgemeinschaft)
Angelika STROBEL
Dem Sozialausschuss zuarbeitende Kommission ist:
die Arbeitsgruppe "Hilfe für Menschen mit Behinderung“
als vorberatendes Gremium des Sozialausschusses in Fragen der überörtlichen Sozialhilfe bestehend aus dem/der Vorsitzenden des Sozialausschusses und je einem Mitglied der im Sozialausschuss vertretenen Parteien und Wählergruppen, der/dem Behindertenbeauftragten, je einem Vertreter aus dem Bereich der Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer körperlichen Behinderung, der Blinden und Gehörlosen, die an den Sitzungen des Sozialausschusses teilnehmenden Vertreter der Wohlfahrtsverbände, der Lebenshilfe, der privaten Anbieter und Vertretern der Bezirksverwaltung.
