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Die Jahre 1945 bis 1953

Mit dem Ende des Dritten Reiches 1945 verloren die Bezirksverbände jegliche Funktion. Die alleinige Verantwortung der Geschäftsleitung ging auf die Regierungen der jeweiligen Bezirke über.  Aus politischen Parteien, Berufsverbänden, kreisfreien Städten und Landkreisen berufene Beiräte konnten, bspw. bei Haushaltsfragen, beratend herangezogen werden. Die Entscheidung über ihre Einbindung lag allerdings vollständig im Ermessen des Regierungspräsidenten.  Beschlüsse aus ihrer Mitte hatten für die Regierungen lediglich Empfehlungscharakter. Für Unterfranken sind tiefergehende Aussagen zu dieser Zeit aufgrund fehlender Quellen nicht möglich.

Der Grundstein für die Wiederherstellung der Bezirkstage wurde am 27. Juli 1953 gelegt, als der bayerische Landtag eine neue Bezirksordnung beschloss. An die Stelle der Verbandsbeiräte waren wieder die Bezirkstage getreten. Nach einer zunächst vorläufigen Besetzung kamen im Dezember 1954 schließlich die neugewählten Bezirkstage zusammen. Eine eigene Verwaltung besaßen die Bezirke allerdings noch nicht, was bedeutete, dass die jeweiligen staatlichen Regierungen die administrativen Geschäfte führten und auch die in den Bezirkstagen und den Ausschüssen gefassten Beschlüsse umzusetzen hatten. Eine Änderung dieses Zustandes trat wiederum erst 1978 ein, als die Bezirksordnung im Zuge der Bezirksreform neu gefasst wurde.

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