Bitte stellen Sie Ihre Schriftgröße ein:              

Kontrastfunktion aktivieren:  

Vom Landrath zum Bezirkstag


Bisher wurden die Mitglieder des Landraths durch Wahlkollegien gewählt und durch den König ernannt. 1919 trat erstmals in der Geschichte des Regierungsbezirks eine unterfränkische Vertretung in Würzburg zusammen, die aus allgemeinen, unmittelbaren, gleichen, freien und geheimen Wahlen hervorgegangen war. Die Bezeichnung Landrath wurde durch die Bezeichnung Kreistag ersetzt, wobei der Begriff „Kreis" seinerzeit für den Regierungsbezirk stand. Die Beschlüsse des Kreistages bedurften nunmehr keiner förmlichen Genehmigung durch den König mehr.

Mit dem Jahr 1933 erfolgte die Gleichschaltung der Kreistage per Gesetz zur „Gleichschaltung der Gemeinden und Gemeindeverbände mit Land und Reich“ durch die Nationalsozialisten. Kreistage bzw. Bezirksverbände, so nannte man die Kreistage seit 1938, wurden nach nationalsozialistischen Vorstellungen besetzt. Man reduzierte das Gremium hinsichtlich seiner Mitgliederzahl und in Sachen Aufgabenwahrnehmung wurde der Kreistag zu einem politisch bedeutungslosen Instrumentarium. Mit dem Ende des Dritten Reiches im Jahr 1945 endeten auch die Funktionen der Bezirksverbände.

>> weiterlesen: Die Bezirke als dritte kommunale Ebene

 

<< zurück zum Kapitel: Zielsetzung und Neuerungen


aus: Bedner, Katharina: Vom Landrath zum Bezirkstag. In: Unterfranken in Bayern 1814-2014. Historischer Atlas zum 200-jährigen Jubiläum. Hrsg. vom Bezirk Unterfranken. Bearb. von Markus Naser, Baunach 2014.

 

drucken Drucken
Ansprechpartner:
Prof. Dr. Klaus Reder M.A.
Leitender Kulturdirektor
Silcherstraße 5
97074 Würzburg
Tel: 0931 7959-1424
Fax: 0931 7959-2424