Download - Kulturarbeit und Heimatpflege
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Allgemeine Hinweise
Bitte lesen Sie unbedingt die Allgemeinen Nebenbestimmungen, die seit 01.01.2014 einheitlich für alle Förderangelegenheiten bzw. Zuwendungsverfahren des Bezirk Unterfranken und der Unterfränkischen Kulturstiftung gelten.
Allgemeine Nebenbestimmungen, 205 KB
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Sie finden dort für Ihr Zuwendungsverfahren erläuternde Hinweise, Mitteilungspflichten sowie allgemein gültige Regelungen mit rechtlicher Wirkung. U. U. sind diese nicht nochmals ausdrücklich in den einschlägigen Formularen oder betreffenden Förderbescheiden enthalten, können jedoch Ihr Handeln erfordern und für Ihr Zuwendungsverfahren einschränkende Folgewirkungen haben, wenn sie nicht beachtet werden.
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen von Zahlen (Geldbeträgen) in den Verwendungsnachweisen: Setzen Sie keine Kommas, sondern einen Punkt zwischen Euro und Cent-Betrag, sonst kann das Formular nicht rechnen! Beispiel: Anstelle von 13,99 € schreiben Sie bitte 13.99 Euro!
In den Förderbereichen Denkmalpflege, Kleinkunst, Technische Ausstattung, Trachten und historische Uniformen können unterjährig Anträge gestellt werden.
Förderanträge im Bereich Museen und Sammlungen können unterjährig gestellt werden, es sei denn die beantragte Fördersumme musealer Maßnahmen übersteigt 25.000 Euro. Diese Anträge sind bis spätestens 01.09. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres einzureichen.
Im Bereich Druckkosten gilt die Antragsfrist 01.10. des Vorjahres für Antragssummen über 5.000 Euro. Darunter liegende Anträge können jederzeit unterjährig gestellt werden.
Zuwendungen für sonstige freiwillige Zuwendungen, die keinem der oben aufgeführten Förderprogramme zuzuordnen sind, wie zum Beispiel im Bereich der Musikpflege oder Theater (soweit nicht Technische Ausstattung) beantragen Sie bitte möglichst bis spätestens 01.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres.
Regelungen hierzu finden Sie in den einschlägigen Richtlinien bzw. in den jeweiligen Förderbescheiden.
Beschluss des Kulturausschusses des Bezirkstags von Unterfranken vom 28.11.2023 – freigegeben am 04.07.2024 – nach ausführlicher Beratung über die bislang großzügige Handhabung und Heilung nonkonformer Förderverfahren im Kulturbereich:
1. Abgelehnt werden ab sofort generell
a) Förderangelegenheiten, bei denen demselben Maßnahmeträger wiederholt der gleiche formelle Fehler unterläuft (z. B. mehrfach verfristete Verwendungsnachweise)
b) nachträgliche Anträge zu bereits abgeschlossenen (Teil-)Projekten
c) ohne triftigen Grund (z. B. Gefahr in Verzug) vorzeitig begonnene Maßnahmen
2. Über nonkonforme Förderangelegenheiten entscheiden in der Wahlperiode 2023 - 2028
a) der Kulturausschuss nur noch im Härtefall mit Begründung
b) der Bezirkstagspräsident im Rahmen der Subdelegation bis zum laut § 12 Nr. 6 Geschäftsordnung des Bezirkstags von Unterfranken delegierten Betrags bei kurzfristigen Verfristungen
3. Als Härtefälle gelten: Versäumnisse ohne eigenes Verschulden, z. B. persönliche Erkrankung des Antragstellers, Ausfall von Handwerkern
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns.
Förderprogramme
Hinweis:
Die Richtlinie befindet sich in der Überarbeitung. Bitte wenden Sie sich in förderrechtlichen Angelegenheiten direkt an die Verwaltung der Fachberatungen, Frau Popp, Telefonnummer: 0931 7959 1415 beziehungsweise c.popp@bezirk-unterfranken.de.
Für Förderangelegenheiten, die keinem der oben aufgeführten Förderprogramme zuzuordnen sind, wie z. B. im Bereich der Musikpflege oder Theater (soweit nicht Technische Ausstattung), verwenden Sie bitte die nachfolgenden „Blanco-Formulare“
BlancoAntrag, 680 KB
BlancoVerwendungsnachweis, 648 KB
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Preise und Ehrungen