Hilfe bei Krankheit
Hilfe bei Krankheit wird erbracht um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Die Leistungen der Hilfe bei Krankheit entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Anspruchsberechtigt sind die Personen, die über keinen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherungsschutz verfügen und bei denen eventuell einzusetzendes Einkommen und Vermögen für die Bestreitung der anfallenden Krankenbehandlungskosten nicht ausreicht.
Soweit die Voraussetzungen vorliegen, erfolgt die Übernahme der Kosten der stationären Behandlung für die medizinisch notwendige Dauer einschließlich der während der stationären Behandlung eventuell ärztlich verordneten Heil- und Hilfsmittel.
Personen, die voraussichtlich über einen längeren Zeitraum Hilfe bei Krankheit, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Blindenhilfe oder Eingliederungshilfe beziehen, werden vom Sozialhilfeträger bei einer Krankenkasse angemeldet. Diese Personen erhalten dann im Rahmen der sogenannten "unechten Mitgliedschaft" die Leistungen von der Krankenkasse, die sie gewählt haben.
Daneben können noch folgende Nebenleistungen gewährt werden:
- Barbetrag zur persönlichen Verfügung
- Bekleidungsbeihilfe
Bei weiteren Fragen erreichen Sie hier Ihren zuständigen Ansprechpartner.
Antrag und Formulare: